Panorama Praxis

Kostenübernahme


Um eine Therapie in unserer Praxis in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie zunächst, sich an Ihren Arzt zu wenden. Je nach Störungsbild kann dies ein Kinderarzt, Hausarzt, Neurologe, Psychiater, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder ein anderer Facharzt sein.

Stellt der Arzt bei seiner Untersuchung eine Behandlungs-
bedürftigkeit fest, schreibt dieser eine logopädische oder ergotherapeutische Verordnung aus. Mit dieser Verordnung können Sie dann einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Die Kosten für die Behandlung tragen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen.

Für Kinder ist die Behandlung zuzahlungsfrei. Erwachsene zahlen pro Verordnung 10% Eigenanteil sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Sprechen Sie in diesem Fall bitte direkt Ihre Krankenkasse an – sie wird Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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